Ehrung des Verbandes - das Verbandsehrenzeichen Mit Beschluß der Verbandsklausur vom 23.März 1996 in Waldzell treten folgende Bestimmungen über die Vergabe des Verbandsehrenzeichens mit Wirkung vom 1.Mai 1996 in Kraft:
Voraussetzung für eine Ehrung Um die Verleihung des Verbandsehrenzeichens ist vom jeweiligen Verein mittels Antragsformular beim Verbandsobmann anzusuchen. Antragsformulare sind beim Verbandsobmann, Verbandsschriftführer und im Downloadportal erhältlich. Das Ansuchen ist mindestens drei Monate vor der vorgesehenen Verleihung an den Verbandsobmann zu richten. Es können pro Verein jährlich maximal zwei Personen oder ein Ehepaar und eine Einzelperson beantragt werden. Die Verbandsleitung kann von sich aus Personen welche die unten angeführten geforderten Vergaberichtlinien noch nicht erfüllen, für das Verbandsehrenzeichens vorschlagen und verleihen. Über die Vergabe entscheidet der Verbandsausschuß. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vergabeerfordernisse Das Verbandsehrenzeichens wird in einem Punktesystem vergeben. Für die Vergabe sind 100 Punkte erforderlich. Aktive Mitglieder erhalten frühestens ab dem vollendeten 16.Lebensjahr jährlich 5 Punkte. Funktionszeiten werden jährlich mit 1 Zusatzpunkt bewertet, ausgenommen Obmann, Schriftführer und Kassier, diese erhalten pro Funktionsjahr 2 Zusatzpunkte (Es kann nur eine Funktion gezählt werden). Verbands- bzw. Landesverbands- oder Bundesfunktionäre erhalten ebenfalls jährlich 2 Zusatzpunkte (auch hier kann nur eine Funktion bewertet werden). |