{"id":840,"date":"2025-09-14T20:11:24","date_gmt":"2025-09-14T18:11:24","guid":{"rendered":"https:\/\/trachtler.at\/?page_id=840"},"modified":"2025-09-14T23:15:16","modified_gmt":"2025-09-14T21:15:16","slug":"statuten-des-linzer-trachtenverbandes","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trachtler.at\/?page_id=840","title":{"rendered":"Statuten des Linzer Trachtenverbandes"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong> <strong>Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verband f\u00fchrt den Namen \u201eLinzer Trachtenverband\u201c, ist Mitglied im Landesverband der Heimat- und Trachtenvereine O\u00d6, sowie Kulturverein in der Landeshauptstadt Linz.<\/li>\n\n\n\n<li>Er hat seinen Sitz in Linz und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Republik \u00d6sterreich.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong> <strong>Zweck des Verbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verband, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:<\/li>\n\n\n\n<li>den Zusammenschluss von Vereinen und Gruppen, die jene in den Folgepunkten genannten Zwecke verfolgen, in einer Dachorganisation.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Erhaltung und F\u00f6rderung des bodenst\u00e4ndigen Brauchtums aus dem Jahresablauf und der heimatlichen Tracht, Pflege der Volkskunst, von Volkstanz, Schuhplatteln, Volksmusik, Hausmusik, Gesang, Laienspiel, Mundart, Kreativer Arbeit, sowie Herausgabe von Publikationen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die F\u00f6rderung der Volkskultur, der heimatlichen Ortsbild- und Denkmalpflege, der Jugend- und Erwachsenenbildung und des Heimatgedankens.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verband ist \u00fcberparteilich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verband verfolgt ausschlie\u00dflich und ummittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der BAO (Bundesabgabenordnung).<\/li>\n\n\n\n<li>Es werden regelm\u00e4\u00dfig Versammlungen, Proben aller Art und Schulungen abgehalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beratung der Mitgliedsvereine in allen Fragen des Volks- und Brauchtums wird durch geeignete Fachreferenten gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen, sowie mit Organisationen, die denselben Zweck verfolgen, sowie mit Kulturgemeinschaften, volksbildnerischen Einrichtungen, Jugend- und Fremdenverkehrsorganisationen und allen Personen, die zur Erf\u00fcllung dieser Statuten beizutragen imstande sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Verbandes werden ausschlie\u00dflich dem Verbandszweck zugef\u00fchrt, die Funktion\u00e4re des Verbandes d\u00fcrfen keine zweckentfremdenden Mittel des Verbandes erhalten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong> <strong>Mittel zur Erreichung des Verbandszwecks<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Als ideelle Mittel dienen:<\/li>\n\n\n\n<li>Abhaltung von Vortr\u00e4gen, Schulungen und Versammlungen<\/li>\n\n\n\n<li>Gesellige Zusammenk\u00fcnfte<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung von Brauchtums- und sportlichen Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Abhaltung von Kinderferialaktionen<\/li>\n\n\n\n<li>Diskussionsveranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Entsendung von Fachreferenten in die Vereine<\/li>\n\n\n\n<li>Zusammenarbeit mit anderen gemeinn\u00fctzigen Organisationen<\/li>\n\n\n\n<li>Teilnahme an kirchlichen und weltlichen Veranstaltungen (Prozessionen, Trachten- und Brauchtumsumz\u00fcge) in Tracht<\/li>\n\n\n\n<li>Herausgabe von Publikationen aller Art<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Geld- und Sachspenden, Subventionen, Sponsoring<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4gnisse aus Verbandsveranstaltungen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong> <strong>Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Mitglieder des Verbandes gliedern sich in Ordentliche und F\u00f6rdernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ordentliche Mitglieder. Das sind Vereine und Gruppen, die jene im \u00a7 2 genannten Zwecke verfolgen und aktiv mitwirken, dem Verband beizuunterst\u00fctzen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder. Sind physische oder juristische Personen, die einzelne Zwecke des Verbandes f\u00f6rdern, jedoch nicht zur aktiven Mitarbeit verpflichtet sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen vom Vorstand physische Personen ernannt werden, die sich um den Verband und die Verfolgung seiner Zwecke l\u00e4ngere Zeit hindurch besondere Verdienste erworben haben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong> <strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufnahme von Ordentlichen Mitgliedern erfolgt in den Verbandstagungen \u00fcber Vorschlag des Vorstandes im Einvernehmen mit den stimmberechtigten Delegierten.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Aufnahme von F\u00f6rdernden Mitgliedern und Ernennung zu Ehrenmitgliedern entscheidet nur der Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong> <strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt, durch Streichung oder Ausschluss.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>den Tod. Bei physischen Personen und Beendigung der Rechtspers\u00f6nlichkeit bei juristischen Personen.<\/li>\n\n\n\n<li>den freiwilligen Austritt. Dieser ist dem Vorstand schriftlich bekannt zu geben. Eine Angabe von Gr\u00fcnden ist nicht erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Streichung. Zu dieser ist der Vorstand im Einvernehmen mit den Verbandsvereinen berechtigt, wenn das Mitglied ein Jahr mit dem Mitgliedsbeitrag im R\u00fcckstand ist, oder im gleichen Zeitraum weder eine Verbands- noch eine Vereinst\u00e4tigkeit festzustellen ist oder schriftliche Anfragen nicht oder unbefriedigend beantwortet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss. Dieser kann auf Vorschlag des Vorstandes in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erfolgen, wenn das Mitglied die von den Verbandsorganen gefassten Beschl\u00fcsse missachtet, oder wegen Verfolgung von Tendenzen, die dem Ansehen des Verbandes und seiner Gliederung schaden, wegen unehrenhafter Handlungen oder grober Verletzung der Mitgliederpflichten und wegen Nichtanerkennung einer Entscheidung des Schiedsgerichts. Der erfolgte Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Jahreshauptversammlung aus den im Punkt 4) angef\u00fchrten Gr\u00fcnden aberkannt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausgeschiedene Mitglieder haben weder auf die R\u00fcckerstattung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen noch auf das Verbandsverm\u00f6gen Anspruch. Dem Verband steht das Recht zu, Au\u00dfenst\u00e4nde und Verbandseigentum von ausgeschiedenen Mitgliedern, wenn n\u00f6tig, auch auf dem Rechtsweg einzufordern.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong> <strong>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Rechte der Mitglieder:<\/li>\n\n\n\n<li>Die dem Verband als Ordentliche Mitglieder angeh\u00f6renden Vereine und Gruppen sind in ihrem Wirkungskreis autonom.<\/li>\n\n\n\n<li>Ihre Delegierten nehmen an den Tagungen des Verbandes teil, haben dort das Antrags- und Stimmrecht und in der Jahreshauptversammlung das aktive und passive Wahlrecht.<\/li>\n\n\n\n<li>Mindestens ein Zehntel aller Mitglieder k\u00f6nnen die Einberufung einer JHV verlangen<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder k\u00f6nnen an den Tagungen des Verbandes teilnehmen, haben jedoch kein Antrags- und Stimmrecht, jedoch das passive Wahlrecht.<\/li>\n\n\n\n<li>Pflichten der Mitglieder:<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder haben nach besten Kr\u00e4ften die Interessen des Verbandes zu vertreten und zu f\u00f6rdern, die Mitgliedsbeitr\u00e4ge zum festgelegten Termin einzuzahlen und sich an die Statuten des Verbandes, sowie an die Beschl\u00fcsse der Organe zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Obm\u00e4nner und Leiter von Gruppen haben die Beschl\u00fcsse und Absichten des Verbandes ihrem Verein bzw. ihrer Gruppe bekannt zu geben und die Durchf\u00fchrung anzustreben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, ihre Delegierten zu den Tagungen des Verbandes zu entsenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Mitgliedern wird es zur Pflicht gesetzt, alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Verbandes abtr\u00e4glich sein k\u00f6nnte.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong> <strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Ordentliche Mitglieder wird durch die Jahreshauptversammlung festgelegt.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder des Verbandes sind von der Beitragszahlung befreit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen den Mitgliedsbeitrag herabzusetzen oder bei unverschuldeter Notlage eines Mitgliedes dieses von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages vor\u00fcbergehend zu befreien.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong> <strong>Organe des Verbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>die Jahreshauptversammlung (\u00a7 10)<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Verbandsvorstand (\u00a712)<\/li>\n\n\n\n<li>der Verbandsausschuss (\u00a7 14)<\/li>\n\n\n\n<li>der Jugendausschuss (\u00a7 15)<\/li>\n\n\n\n<li>die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 16)<\/li>\n\n\n\n<li>das Schiedsgericht (\u00a7 17)<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong> <strong>Die Jahreshauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Jahreshauptversammlung ist die \u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Diese findet allj\u00e4hrlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres und immer am Sitz des Verbandes statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind in jeder Jahreshauptversammlung vom Vorstand und dem Verbandsausschuss \u00fcber die T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Verbands zu informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche JHV kann einberufen werden, wenn dies der Vorstand beschlie\u00dft oder mindestens ein Zehntel aller Mitglieder mit einem schriftlichen Antrag fordern, diese muss innerhalb 3 Monaten stattfinden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Art der Durchf\u00fchrung der Neuwahl entscheidet die Jahreshaupt-versammlung auf Antrag des Wahlvorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Stimmrecht der Ordentlichen Mitglieder wird durch ihre Delegierten ausge\u00fcbt.<\/li>\n\n\n\n<li>Abwesende Personen k\u00f6nnen nur gew\u00e4hlt werden, wenn deren Zusage vorliegt, dass die Wahl angenommen wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verbandsvorstand, der Verbandsausschuss und die Rechnungspr\u00fcfer werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Jahreshauptversammlung fasst die Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, und ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig einberufen wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausnahmen: Beschl\u00fcsse, mit denen der Verband aufgel\u00f6st werden soll, sowie Statuten-\u00c4nderungen m\u00fcssen eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen aufweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder haben das Recht, Antr\u00e4ge (beim Vorstand) und Wahlvorschl\u00e4ge (beim Wahlleiter) f\u00fcr die Jahreshauptversammlung zu stellen, jedoch m\u00fcssen diese sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Abhaltung derselben eingebracht werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Obmann f\u00fchrt den Vorsitz, im Verhinderungsfall ein Stellvertreter.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong> <strong>Aufgaben der Jahreshauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Rechnungspr\u00fcfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahl des Verbandsvorstandes, des Verbandsausschusses und der Rechnungspr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren.<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung des Mitgliedsbeitrages<\/li>\n\n\n\n<li>Genehmigung der Statuten\u00e4nderung und der Gesch\u00e4ftsordnung<\/li>\n\n\n\n<li>Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft \u00fcber Vorschlag des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss von Ordentlichen Mitgliedern \u00fcber Vorschlag des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>Behandlung der eingebrachten Antr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die freiwillige Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong> <strong>Der Verbandsvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Dieser besteht aus dem Obmann, dem Schriftf\u00fchrer, dem Kassier und deren Stellvertretern.<\/li>\n\n\n\n<li>Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinn des Vereinsgesetzes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes hat der Vorstand das Recht, an seiner Stelle ein anderes Mitglied einzusetzen, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Jahreshauptversammlung einzuholen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen und die H\u00e4lfte derselben darunter der Obmann oder ein Stellvertreter anwesend sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/li>\n\n\n\n<li>Dem Vorstand obliegt die Verwaltung des Verbandsverm\u00f6gens, die Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Jahreshauptversammlung, die Aufnahme, Streichung, der Vorschlag zum Ausschluss von Mitgliedern, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenfunktion\u00e4ren sowie die Erledigung aller Verbandsangelegenheiten, die nicht ausdr\u00fccklich der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann Unteraussch\u00fcsse zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten einsetzen und die Beiziehung au\u00dfenstehender Personen beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong> <strong>Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Obmann vertritt den Verband nach au\u00dfen und f\u00fchrt den Vorsitz im Vorstand, im Ausschuss, in allen Tagungen und in der Jahreshauptversammlung und bereitet diese mit einer Tagesordnung vor. Er ist der organschaftliche Vertreter des Verbandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Obmann unterfertigt zusammen mit dem Schriftf\u00fchrer alle rechtlich bedeutsamen Schriftst\u00fccke.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt in der Jahreshauptversammlung und bei allen Besprechungen das Protokoll, sowie alle gefassten Beschl\u00fcsse und deren Abstimmungsergebnisse, besorgt den Schriftverkehr und erstellt den T\u00e4tigkeitsbericht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kassier verwaltet die Verbandskasse, verbucht genauestens alle Einnahmen und Ausgaben und verwahrt s\u00e4mtliche Belege. Die Schriftst\u00fccke im finanziellen Gesch\u00e4ftsverkehr m\u00fcssen die Unterschrift des Obmannes und des Kassiers aufweisen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong> <strong>Der Verbandsausschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Vorstand, den Fachreferenten, den beratenden Funktion\u00e4ren und den Ehrenfunktion\u00e4ren zusammen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder Fachreferent und deren Stellvertreter sind f\u00fcr ihren Aufgabenbereich verantwortlich und haben \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit dem Vorstand und der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, bei Ausscheiden eines Mitgliedes vom Verbandsausschuss dieses durch ein anderes Mitglied zu ersetzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, Ehrenfunktion\u00e4re und beratende Funktion\u00e4re einzusetzen, die den Vorstand in allen Verbandsangelegenheiten mit Sitz- und Stimmrecht unterst\u00fctzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Bedarfsfall k\u00f6nnen weitere Mitglieder in den Ausschuss kooptiert werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong> <strong>Der Jugendausschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei der Jahreshauptversammlung werden der Leiter Referat Jugend und sein Stellvertreter gew\u00e4hlt, die auch dem Verbandsausschuss angeh\u00f6ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Diese leiten den Jugendausschuss und k\u00f6nnen weitere Mitglieder dazu ohne eine Wahl bestellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufgabe vom Jugendausschuss ist das Erstellen eines Jahresprogramms mit Schulungen, Seminaren, die Abhaltung einer Kinderferialaktion, die Durchf\u00fchrung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, ebenso gesellige Zusammenk\u00fcnfte vorzubereiten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Jugendausschuss entscheidet in seinem Bereich autonom, gr\u00f6\u00dfere Ank\u00e4ufe werden jedoch auch mit dem Verbandsausschuss abgesprochen. Das Jahresprogramm wird in gleicher Weise mit dem Verbandsausschuss koordiniert.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16<\/strong> <strong>Die Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Jahreshauptversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren und \u00fcberpr\u00fcfen in angemessenen Abst\u00e4nden die Kassaf\u00fchrung. Das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung ist dem Vorstand bekannt zu geben und durch die Rechnungspr\u00fcfer an die Jahreshauptversammlung zu berichten. Die Rechnungspr\u00fcfer stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Sie haben das Recht, an den Ausschuss-Sitzungen des Verbandes teilzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17<\/strong> <strong>Das Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei Streitigkeiten innerhalb des Verbandes entscheidet ein Schiedsgericht, das aus 5 Personen besteht.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder streitende Teil w\u00e4hlt aus dem Verband zwei Vertreter. Diese vier Vertreter w\u00e4hlen aus dem Verband einen Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Schiedsgericht entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Es trifft seine Entscheidungen, die endg\u00fcltig sind, mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, die sich in einer Streitigkeit nicht dem Schiedsgericht unterwerfen oder die eine Entscheidung des Schiedsgerichtes nicht anerkennen, k\u00f6nnen vom Vorstand ausgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18<\/strong> <strong>Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Verbandes kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Jahreshauptversammlung oder au\u00dferordentlichen Jahreshauptversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Falle der freiwilligen Aufl\u00f6sung hat die gleiche Jahreshauptversammlung zu beschlie\u00dfen, dass das gesamte Verbandsverm\u00f6gen gemeinn\u00fctzigen, mildt\u00e4tigen Zwecken oder kirchlichen Stellen zuf\u00e4llt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Verm\u00f6gen darf nicht auf die Mitglieder aufgeteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei freiwilliger oder auch beh\u00f6rdlicher Aufl\u00f6sung des Verbandes wie auch bei Wegfall des bisherigen Verbandszweckes sollen unver\u00e4u\u00dferbare Sachwerte aus dem Verbandsverm\u00f6gen einem oder mehreren Organisationen, die jene im \u00a7 2 angef\u00fchrten Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, das Barverm\u00f6gen muss einer oder mehreren karitativen Einrichtungen zuflie\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Abwicklung der Aufl\u00f6sung erfolgt gem\u00e4\u00df Vereinsgesetz in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19<\/strong> <strong>Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bestimmungen, die \u00fcber diese Statuten hinausgehen, k\u00f6nnen in einer Gesch\u00e4ftsordnung, die keine Statuten\u00e4nderung beinhalten darf, festgelegt werden. Dar\u00fcber beschlie\u00dft die Jahreshauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20<\/strong> <strong>Sprachliche Gleichbehandlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle angef\u00fchrten Funktionen sind geschlechtsneutral. Sie gelten somit sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr m\u00e4nnliche und weibliche Personen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich \u00a7 2 Zweck des Verbandes \u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Verbandszwecks \u00a7 4 Arten der Mitgliedschaft Die Mitglieder des Verbandes gliedern sich in Ordentliche und F\u00f6rdernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. \u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft \u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt, durch Streichung oder Ausschluss.&nbsp; \u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder \u00a7 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u00a7 9 Organe des Verbandes die Jahreshauptversammlung (\u00a7 10) \u00a7 10 Die Jahreshauptversammlung \u00a7 11 Aufgaben der Jahreshauptversammlung \u00a7 12 Der Verbandsvorstand \u00a7 13 Aufgaben des Vorstands \u00a7 14 Der Verbandsausschuss \u00a7 15 Der Jugendausschuss \u00a7 16 Die Rechnungspr\u00fcfer \u00a7 17 Das Schiedsgericht \u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Verbandes \u00a7 19 Gesch\u00e4ftsordnung Bestimmungen, die \u00fcber diese Statuten hinausgehen, k\u00f6nnen in einer Gesch\u00e4ftsordnung, die keine Statuten\u00e4nderung beinhalten darf, festgelegt werden. 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